Wartung ist Pflicht — und mehr als das
Eine Sicherheitsanlage ist nur so zuverlässig wie ihre Wartung. Bei VdS-anerkannten Alarmanlagen ist die regelmäßige Prüfung fester Bestandteil der Anerkennung und häufig Voraussetzung für Versicherungsleistungen im Schadensfall — bei Brandmeldeanlagen ergibt sich die Prüfpflicht direkt aus der Norm. EAK Security übernimmt diese Wartung mit der eigenen Technikabteilung: 9 Techniker, ein Ingenieur und feste Ansprechpartner statt wechselnder Subunternehmer oder Call-Center. Das gilt für Einbruchmeldeanlagen ebenso wie für Brandmeldetechnik, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle.
24h-Servicehotline für Wartungskunden
Für Wartungskunden steht die Servicehotline an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung, angebunden an die Notruf- und Serviceleitstelle. Läuft eine Störungsmeldung ein, prüft EAK zunächst per Fernwartung, ob sich die Ursache vorab eingrenzen lässt — viele Störungen klären sich so, bevor überhaupt ein Techniker anrücken muss. Ist ein Einsatz vor Ort nötig, übernimmt ihn die eigene Technikabteilung, herstellerunabhängig auch bei Anlagen, die EAK ursprünglich nicht selbst installiert hat. Feste Ansprechpartner statt wechselnder Servicekräfte sorgen dabei für kurze Wege und einen bekannten Kontakt am Telefon.
Was ein Wartungsvertrag umfasst
Ein Wartungsvertrag deckt in der Regel Alarm-, Brand-, Video- und Zutrittstechnik gleichermaßen ab: feste Prüfintervalle, dokumentiert für Versicherer und Behörden, dazu die laufende Pflege von Berechtigungen und Konfigurationen. Welches Intervall und welcher Servicelevel passen, klärt EAK gemeinsam mit dem Kunden — abgestimmt auf Anlagentyp und tatsächliche Nutzung, nicht nach Schema. Wer eine bestehende Anlage übernehmen lassen möchte, kann einen Termin vereinbaren und den Bestand vor Ort prüfen lassen.
Auch für Anlagen, die EAK nicht selbst installiert hat
Nicht jede Anlage stammt von EAK — trotzdem übernimmt das Team die Wartung herstellerunabhängig, sofern die Technik zugänglich und dokumentierbar ist. Das betrifft etwa Betriebe, die den Errichter gewechselt haben, oder Objekte mit historisch gewachsener, gemischter Anlagentechnik. Vor der Übernahme steht immer eine ehrliche Bestandsaufnahme: EAK sagt auch, wenn eine Anlage besser ersetzt statt weiter gewartet werden sollte.
Von der Bestandsaufnahme zum laufenden Service
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Technik — unabhängig davon, wer sie ursprünglich installiert hat. Danach legt EAK gemeinsam mit dem Kunden Wartungsintervall und Servicelevel fest und schaltet die Anlage, sofern gewünscht, auf die Notruf- und Serviceleitstelle auf. Wer eine Einbruchmeldeanlage neu plant, kann Wartung und 24h-Service direkt von Anfang an mit einkalkulieren, statt sie später separat zu beauftragen — das spart einen zusätzlichen Termin und sorgt für eine durchgängige Dokumentation ab dem ersten Tag. Ab dann läuft der Service durchgehend: mit regelmäßigen Prüfungen und Störungsdienst an 365 Tagen im Jahr.

