Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KAUF · MIETE · MONTAGE · WARTUNG

ENTWURF — VOR GO-LIVE DURCH EAK SECURITY BZW. DEREN RECHTSBERATUNG ZU PRÜFEN UND FREIZUGEBEN. STAND: JULI 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EAK Security GmbH & Co. KG, Zeppelinstr. 14, 78256 Steißlingen (nachfolgend „EAK Security") und ihren Kundinnen und Kunden über die Lieferung, Vermietung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Alarm-, Brandmelde-, Video- und Zutrittskontrolltechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn EAK Security ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Auf der Website dargestellte Leistungen und Pakete stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot einzuholen. Auf der Website genannte Preise sind, soweit als „Beispielwerte" gekennzeichnet, unverbindlich.

(2) Verbindlich wird der Umfang erst durch ein schriftliches Angebot von EAK Security, das in der Regel auf einen kostenlosen Vor-Ort-Check folgt. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von EAK Security oder mit Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Leistungen

(1) Kauf und Montage: Die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Sicherheitsanlage wird als Werkleistung erbracht. Maßgeblich für den Umfang ist das schriftliche Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung.

(2) Miete (z. B. SECURE ALL-IN / Bundles): Bei Mietmodellen bleibt die Anlage im Eigentum von EAK Security. Die vereinbarte monatliche Rate umfasst die im jeweiligen Paket genannten Leistungen; Montage und Inbetriebnahme werden gesondert ausgewiesen.

(3) Wartung und 24h-Service: Wartungs- und Serviceleistungen richten sich nach der jeweiligen Wartungsvereinbarung. EAK Security betreibt einen Störungsdienst, der an 365 Tagen im Jahr erreichbar ist. Reaktionszeiten und Wartungsfenster ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Montage- und Inbetriebnahmekosten werden gesondert ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Mietmodelle gilt die im Vertrag vereinbarte monatliche Zahlungsweise.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließen Verbraucher einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des jeweiligen Vertrags.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Ausnahmen nicht bzw. erlischt vorzeitig, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde und der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 6 Mitwirkung des Kunden, Montage und Abnahme

(1) Der Kunde stellt den ungehinderten Zugang zum Objekt sowie erforderliche Anschlüsse (z. B. Strom, Netzwerk) bereit und benennt einen Ansprechpartner.

(2) Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme der Werkleistung sowie eine Einweisung in die Bedienung. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EAK Security. Bei Mietmodellen verbleibt die Anlage dauerhaft im Eigentum von EAK Security.

§ 8 Gewährleistung / Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Werkleistungen richten sich die Rechte des Kunden nach den §§ 634 ff. BGB, bei Kaufgegenständen nach den §§ 437 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig; die gesetzlichen Fristen für Verbraucher bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) EAK Security haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Sicherheitstechnik verringert Risiken, kann aber keine absolute Sicherheit vor Einbruch, Brand oder sonstigen Schadensereignissen garantieren. Eine Haftung von EAK Security für Schäden, die trotz ordnungsgemäß geplanter, montierter und gewarteter Anlage durch das Verhalten Dritter (z. B. Einbrecher) entstehen, besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von EAK Security. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Zur Verbraucherstreitbeilegung siehe die Hinweise in unserem Impressum.