Brandschutz von EAK Security — Sicherheitstechnik in der Bodensee-Region
Leistungen · Brandschutz

Brandschutz

Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und Brandwarnanlagen nach DIN VDE 0826 — normgerecht geplant, installiert und gewartet, für Betriebe mit und ohne Brandmeldeanlagen-Pflicht.

Leistungsumfang

Was dazugehört.

01

Brandmeldeanlagen (DIN 14675)

Vollwertige BMA für Betriebe mit Brandmeldeanlagen-Pflicht — normgerecht projektiert.

02

Brandwarnanlagen (DIN VDE 0826)

Kompakte Lösung für kleinere Objekte ohne BMA-Pflicht — früher warnen, ohne volle Anlagenkomplexität.

03

Funk-Brandmeldetechnik

Nachrüstbar ohne Kernbohrungen — geeignet für Bestandsgebäude und laufende Betriebe.

04

Rauchwarnmelder

Normkonforme Ausstattung für Wohn- und Nebenräume, inklusive Wartungsnachweis.

05

Aufschaltung auf die Leitstelle

Brandalarm wird verifiziert und weitergeleitet, statt nur lokal zu schrillen.

06

Wartung nach Norm

Wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltung, dokumentiert für Versicherer und Behörden.

Zwei Normen, ein Ziel: Brand früh erkennen

Brandschutztechnik ist in Deutschland klar geregelt: Eine vollwertige Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ist für Betriebe mit entsprechender Auflage — etwa aus der Landesbauordnung oder von Sonderbauvorschriften — verpflichtend und meldepflichtig gegenüber der Leitstelle. Kleinere Objekte ohne diese Pflicht kommen häufig mit einer kompakteren Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826 aus. EAK Security plant und installiert beide Anlagenklassen seit Jahrzehnten als VdS-anerkannter, ISO-9001-zertifizierter Errichterbetrieb aus Steißlingen — mit eigener Technikabteilung statt Subunternehmern.

Brandmeldeanlage, Brandwarnanlage oder Rauchwarnmelder

Welche Lösung passt, hängt vom Objekt ab. Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erfasst systematisch alle relevanten Bereiche und ist auf die Leitstelle aufgeschaltet — sie kommt dort zum Einsatz, wo eine Meldepflicht besteht oder wo hohe Sachwerte abzusichern sind. Eine Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826 warnt früh, ohne die volle Komplexität einer BMA zu benötigen — geeignet etwa für kleinere Gewerbeeinheiten. Für Wohn- und Nebenräume reicht oft ein normkonform installierter Rauchwarnmelder. Wo Nachrüstung ohne Kernbohrungen gefragt ist, bietet EAK zudem Funk-Brandmeldetechnik an, etwa für denkmalgeschützte Gebäude oder laufende Betriebe, die während der Montage nicht stillstehen können.

Zusammenspiel mit Einbruchschutz und Videoüberwachung

Brandmeldetechnik steht bei vielen Kunden nicht isoliert: Wer ohnehin eine Einbruchmeldeanlage plant oder bereits betreibt, kann Brandmelder häufig in dieselbe Zentrale einbinden und über eine gemeinsame Alarmierungskette laufen lassen. Das reduziert die Zahl separater Systeme im Objekt und vereinfacht die Wartung, weil ein Techniker beide Gewerke gleichzeitig prüfen kann. Gerade bei Gewerbeobjekten mit mehreren Gebäudeteilen und unterschiedlichen Nutzungsarten je Etage zahlt sich diese Bündelung spürbar aus — von der Planung bis zur jährlichen Prüfung.

Von der Bedarfsprüfung zur abgenommenen Anlage

Am Anfang steht die Frage, ob überhaupt eine Meldepflicht besteht: EAK prüft das beim Vor-Ort-Termin gemeinsam mit Nutzung, Brandlasten und behördlichen Auflagen und ordnet das Objekt ehrlich ein, auch wenn das Ergebnis eine kleinere Lösung als ursprünglich angefragt ist. Danach folgt die Planung von Meldertypen, Zonierung und Alarmorganisation nach der jeweils passenden Norm. Montiert wird ausschließlich durch die eigene Technikabteilung, mit Einweisung und vollständiger Dokumentation für Versicherer und Prüforgane. Für ein konkretes Objekt lässt sich ein Termin vereinbaren — unverbindlich und vor Ort.

Wartung, Prüfpflicht und Aufschaltung

Brandmeldetechnik unterliegt wiederkehrenden Prüfpflichten — EAK übernimmt diese im festen Intervall und dokumentiert jede Prüfung nachvollziehbar. Ein Brandalarm läuft dabei nicht ins Leere: Über die Aufschaltung auf die Leitstelle wird die Meldung verifiziert und weitergeleitet, ergänzt um den Störungsdienst rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. So bleibt die Anlage über ihre gesamte Lebensdauer funktionsfähig — nicht nur zum Zeitpunkt der Abnahme.

Ablauf

Von der Anfrage zur einsatzbereiten Anlage.

Beratung

Vor-Ort-Termin: Nutzung, Brandlasten und Auflagen prüfen — inklusive Einschätzung zur Meldepflicht.

Planung

Meldertypen, Zonierung und Alarmorganisation nach DIN 14675 oder DIN VDE 0826 projektiert.

Installation

Montage durch die eigene Technikabteilung, mit Einweisung und vollständiger Dokumentation.

Wartung & 24h

Wiederkehrende Prüfungen im festen Intervall, dazu Störungsdienst an 365 Tagen im Jahr.

Zertifiziert · erklärt

Was hinter den Siegeln steckt.

DIN 14675

DIN 14675 ist die Errichter-Norm für Brandmeldeanlagen — von der Planung über die Inbetriebnahme bis zur Instandhaltung.

VDE 0826

DIN VDE 0826 regelt Brandwarnanlagen als kompaktere Alternative zur Brandmeldeanlage — für Objekte ohne BMA-Pflicht.

ISO 9001

Zertifiziertes Qualitätsmanagement über alle Abläufe — vom Angebot bis zur Wartungsdokumentation.

Brandschutz, kurz beantwortet.

Brandmeldeanlage Pflicht — wann braucht mein Betrieb eine?

Eine Brandmeldeanlagen-Pflicht ergibt sich meist aus der Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften oder Auflagen der Versicherung — etwa bei Verkaufs- oder Versammlungsstätten. EAK prüft beim Vor-Ort-Termin, ob eine vollwertige Brandmeldeanlage nach DIN 14675 nötig ist oder eine Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826 ausreicht.

Was ist der Unterschied zwischen Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage?

Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ist die vollwertige, meldepflichtige Lösung mit Aufschaltung auf eine Leitstelle, eine Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826 ist die kompaktere Variante für kleinere Objekte ohne BMA-Pflicht. Beide erkennen Brand früh, unterscheiden sich aber in Umfang, Norm und Meldeweg.

Was kostet eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675?

Die Kosten einer Brandmeldeanlage richten sich nach Fläche, Meldertypen und Zonenzahl — einen pauschalen Wert gibt es ohne Objektkenntnis nicht seriös. EAK ermittelt den Umfang beim Vor-Ort-Check und nennt die Kosten im Angebot, alternativ mietbar über SECURE ALL-IN mit fester Monatsrate.

Reicht ein Rauchwarnmelder oder brauche ich eine Brandmeldeanlage?

Ein Rauchwarnmelder deckt einzelne Wohn- und Nebenräume ab und ersetzt keine meldepflichtige Anlage — für Betriebe mit Brandmeldeanlagen-Pflicht reicht er allein nicht aus. Ob Rauchwarnmelder, Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826 oder vollwertige Brandmeldeanlage nach DIN 14675 passen, klärt EAK beim kostenlosen Vor-Ort-Check.

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